Schimmel-Gutachter und Sachverständiger für Feuchteschäden und Schimmelpilzschäden Bausachverständiger Eberhard Schenk in
Tübingen Reutlingen Ulm Metzingen Bad Urach Herrenberg Rottenburg Horb Nagold Balingen Rottweil Albstadt Sulz Oberndorf Villingen-Schwenningen Pforzheim Esslingen Böblingen Sindelfingen Stuttgart

Bausachverständiger Eberhard Schenk

Sachverständiger für Feuchteschäden
und Schimmelpilzschäden

  • Schimmelpilzsachverständiger und Schimmelgutachter erstellt
    Schimmelpilzgutachten oder Schimmelgutachten

  • Erkennung, Bewertung, Sanierung von Schimmelpilzbelastungen in Gebäuden

  • Gutachten bei Wasserschäden und  Hochwasserschäden

  • Radon-Fachperson

 
Seite drucken 
 Beratung: Schimmel-Hotline  09001 / 27 03 45 *
* 1,99 €/min aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunkpreise können abweichen
Schimmelpilz-Gutachten Schimmelpilz-Gutachten
Gutachten Leistungen Gutachten Leistungen
Gutachten anfordern Gutachten anfordern
Gutachten Ablauf Gutachten Ablauf
Mündliches Gutachten Mündliches Gutachten
Privates Gutachten Privates Gutachten
Schiedsgutachten Schiedsgutachten
Schlichtung Schlichtung
Schimmelpilz-Sachverständiger Schimmelpilz-Sachverständiger
Zertifikate Zertifikate
Referenzen Referenzen
Warum Schimmel? Warum Schimmel?
Schimmel nach Dämmung Schimmel nach Dämmung
Schimmel in der Wohnung Schimmel in der Wohnung
Schimmel nach Wasserschaden Schimmel nach Wasserschaden
Schimmel im Keller Schimmel im Keller
Aktuelles zu Schimmel Aktuelles zu Schimmel
Schimmel-Hotline Schimmel-Hotline
Schimmel-Report Schimmel-Report
Kontakt Kontakt
Impressum Impressum
Datenschutz Datenschutz
* 1,99 €/min
aus dem Festnetz der
Deutschen Telekom,
Mobilfunkpreise können abweichen

Schimmelpilz : Schimmelpilz vorbeugen durch richtiges Lüften
07.11.2013 17:11 (12163 x gelesen)

Energie sparen und Schimmel vorbeugen

Schimmel / Schimmelpilz an kalter Fensterleibung nach Dauerkipplüftung
Schimmelpilz an Fensterleibung nach Dauerkipplüftung 
Foto: Schimmelpilz-Gutachter Schenk

Wie lüfte ich im Winter richtig?

Ausreichendes Heizen und ausreichendes Lüften ist ein Muss, um Schimmelschäden zu vermeiden. Dies gilt insbesondere bei modernen Fenstern, bei welchen lt. EnEV (Energiesparverordnung) die Fuge zwischen Fensterrahmen und Fensterflügel in geschlossenem Zustand, nicht mehr zum Luftaustausch beitragen dürfen.

ABER: Wir brauchen frische Luft für das Hygieneklima und das Wohlbefinden und wir müssen regelmäßig die feuchte und verbrauchte Luft nach außen abtragen. Dies sind bei einer 4-köpfigen Familie pro Tag ca. 10 Liter, also ein voller Eimer Wasser. Dies erfordert bei manuellem Lüften regelmäßig mehr als 2- bis 3-maliges Stoßlüften - ganz zu schweigen vom Lüften mit gekippten Fenstern.



Fenster kippen im Winter darf nicht sein!

Bei einem gekippten Fenster ist der Luftaustausch zu langsam. Dabei kühlt die Fensterleibung unter dem Rollladen aus, so dass sich die nach außen strömende feuchte Raumluft dort in feinsten Wassertröpfchen niederschlägt, d. h. die Fensterleibung wird kondensatanfällig. Auf diesen feuchten Flächen kann sich leicht Schimmel bilden. Deshalb muss das Lüften mit gekippten Fenstern im Winter unbedingt unterlassen werde! Dagegen ist gründliches Stoßlüften notwendig.

Wie lange soll ich stoßlüften?

Wird ein Fensterflügel geöffnet, beschlägt die von außen kalte Scheibe. Warum ist da so?

Feuchte Luft wird nach außen transportiert und kondensiert auf der kalten Scheibe. Trockene Aussenluft dringt über den unteren Teil des Fensters in den Raum.

Ist die Scheibe nach einigen Minuten beschlagfrei, ist ein vollständiger Luftaustausch vollzogen. Dies kann bei Querlüften nach 2 Minuten sein, ggf. auch nach 5 – 8 MinutenDie Wohnung morgens und abends zu lüften ist das Mindeste, aber häufig immer noch nicht ausreichend. BESSER: 2 Stunden nach dem 1. Lüften, falls machbar, noch einmal lüften.

Das Überwachen der Raumluftfeuchte über ein Hygrometer ist hilfreich. Das Normklima für Wohnraum für die Heizperiode beträgt mind. +20 °C Raumtemperatur bei einer relativen Luftfeucht von 50 %.

Lesen Sie die 9 Grundregeln für richtiges Lüften und Heizen.


Zurück Druckoptimierte Version Diesen Artikel weiterempfehlen... Druckoptimierte Version
Die hier veröffentlichten Artikel und Kommentare stehen uneingeschränkt im alleinigen Verantwortungsbereich des jeweiligen Autors.
© Eberhard Schenk Bausachverständiger 72116 Mössingen (bei Tübingen)
Schimmel-Gutachter und Bausachverständiger in den Landkreisen Tübingen Reutlingen Ulm Metzingen Bad-Urach Herrenberg Rottenburg Horb Nagold Balingen Rottweil Albstadt Sulz Oberndorf Villingen-Schwenningen Pforzheim Esslingen Böblingen Sindelfingen Stuttgart
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*